7.1  Wir haften nicht für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen. Weiter haften wir nicht, wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen andere als wesentliche Vertragspflichten grob fahrlässig verletzen.

7.2  Soweit uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.

7.3  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

7.4  Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 7.1 bis 7.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

7.5  Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB besteht nur, sofern während der 12-monatigen Verjährungsfrist gemäß Ziff. 6.5 sowohl a) der Besteller die Nacherfüllung verlangt hat, als auch b) wir unsere Nacherfüllungspflicht verletzt haben.

7.6  Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen des Inhalts oder der Gestaltung des vom Besteller uns in Auftrag gegebenen Druckwerks geltend machen. Sobald uns durch die Geltendmachung solcher Ansprüche nach Satz 1 Schaden entstanden ist, hat der Besteller uns diesen zu ersetzen. Der Besteller haftet nach dieser Ziff. 7.6 nur, soweit er die Verletzung der Rechte Dritter zu vertreten hat.